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Regionalmanagement
Als Rechtsanwaltskanzlei mit einem gesamtheitlichen interdisziplinären Angebot sind wir prädestiniert, die komplexen Vorgänge der Standortentwicklung, des Standortmanagements, der Wirtschaftsförderung, der Raumplanung, des Stadt- und Citymarketings und der Regionalentwicklung bis hin zur Interkulturellen Zusammenarbeit zu koordinieren und zu managen. Wissenschaftlich fundiert und praxisorientiert verbinden wir insoweit die Erfolgsdeterminanten der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, der Soziologie, der Ingenieurwissenschaften und der Rechtswissenschaften zu einem einmaligen und nachhaltigen Regionalmanagement.
Unser Interesse besteht darin, die wirtschaftliche Entwicklung in den von uns vertretenen Regionen Südbrandenburgs voranzutreiben. In die jeweils gegebene regionale Grundorganisationsstruktur integrieren wir zusätzliche Kompetenzen, um für unsere Mandanten sowohl projektbezogen als auch strategisch einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen. Ausgehend von den Spezifika der Region schnüren wir gemeinsam ein Maßnahmepaket und setzen dieses anhand konkreter Projekte um. Soweit hierfür sinnvoll, akquirieren wir Fördermittel von Bund, Ländern und EU. Ziel ist es, innerhalb eines regionalen Entwicklungsprozesses die Rahmenbedingungen der Region als Wirtschafts-. Lebens- und Urlaubsregion zu gestalten. Gerade angesichts der stetig fortschreitenden Globalisierung kommt dem Regionalmanagement eine aktuelle und zukunftsorientierte Bedeutung zu. Wir arbeiten gemeinsam mit Ihnen an der Entwicklung von Visionen und Leitbildern, sammeln Ideen, geben Impulse und planen unter Beachtung der verfügbaren Ressourcen. Wir verhandeln und übernehmen gern die (politische) Moderation, koordinieren, kooperieren, bilden Netzwerke und regeln Konflikte.
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Aktuelles
| Schlecker-Transfergesellschaft gescheitert (09.04.2012) |
Nun werden die 11.000 betroffenen Schlecker-Beschäftigten ihre schriftliche Kündigung vom Insolvenzverwalter aus sogenannten "betriebsbedingten Gründen" erhalten. Den betroffenen Arbeitnehmern ist zu empfehlen, gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen, da andernfalls die Kündigung wirksam wird. |
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| EGMR, Urteil 28274/08 (Az.) vom 21.07.2011 - „Whistleblower“-Fall (27.09.2011) |
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied heute, dass die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber gegen die Menschrechtskonvention verstößt und eine Verletzung der Meinungsfreiheit darstellt. |
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| BGH, Urteil VIII ZR 317/10 vom 6. Juli 2011 – Kündigung wegen Eigenbedarfs (07.07.2011) |
Der Vermieter muss bei der Kündigung wegen Eigenbedarfs lediglich darstellen, für welche Person die Wohnung benötigt wird, und welches Interesse diese Person an der Erlangung der Wohnung hat. Zudem ist es nicht erforderlich, Umstände, die dem Mieter bereits zuvor mitgeteilt wurden oder die ihm sonst bekannt sind, im Kündigungsschreiben zu wiederholen. |
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Statistik:
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| online: | 1 | | heute: | 11 | | gestern: | 22 | | gesamt: | 14274 |
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