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Projektmanagement

 

Pr sentation Projektmanagement

Projekte gelten heute als wesentlicher Motor für die Gestaltung von Veränderungsprozessen in Kommunen und Unternehmen. Aufbauend auf unserem rechtlichen und wirtschaftlichen Können übernehmen wir das gesamte Management von Brandenburger Kommunen und Wirtschaftskernen.

Soweit es sich um bereits bestehende oder noch zu initiierende Projekte handelt, definieren wir gemeinsam mit Ihnen unsere Ziele spezifisch, messbar, akzeptiert, realistisch und terminiert; führen das Projekt durch und bringen es zum Abschluss. 

Wir verfügen über die Kenntnisse, das produktspezifische Wissen, Ausdauer und Belastbarkeit, eine ganzheitliche und nachhaltige Denkweise sowie außergewöhnliche zwischenmenschliche und kommunikative Fähigkeiten. Wir wissen, dass neben dem methodischen Know-how die sozialen Fähigkeiten für den Projekterfolg entscheidend sind. Gerade als Vertreter des Rechts sind wir - etwa mit den Mitteln der Mediation - in der Lage, etwa auftretende Konflikte im Sinne des Projekts zu lösen.

Gerade in den letzten Jahren veranlassen unterschiedlichste Gründe viele Kommunen und Unternehmen, miteinander zu kooperieren. Obwohl es zunächst einmal Sache der jeweiligen Projektpartner ist, die im Einzelfall für eine Zusammenarbeit sprechenden Beweggründe herauszufinden, sollten wir als in das Projekt einbezogene Wirtschaftsrechtskanzlei die verschiedenen gegenseitigen Motivationen vorab ausloten, eine zielorientierte Abwägung vornehmen und bei der Projektgestaltung fortwährend im Auge behalten. Für eine Projektlösung, die sich nachhaltig und erfolgreich bewähren soll, ist dies ein wichtiger Baustein. Da der Erfolg des Projekts maßgeblich von dem reibungslosen Zusammenspiel der verschiedenen Beteiligten und Vertragsbeziehungen abhängt, empfiehlt es sich dringend, die einzelnen Akteure - insbesondere die Fremdkapitalgeber - frühzeitig in die Projektgestaltung einzubeziehen, ihre Interessen zu berücksichtigen und den Projektvertrag mit ihnen abzustimmen. Bei den meisten von uns projektierten Vorhaben sind darüber hinaus die öffentliche Hand, Eigenkapitalgeber (Gesellschafter, Investoren), Fremdkapitalgeber (Banken, Fördermittelgeber), Private Partner (Unternehmen, Projektgesellschaft), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ingenieure, Nutzer (Öffentliche Hand, Dritte), Planer, Bauunternehmen und Betreiber/Betriebsführer maßgeblich beteiligt.

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Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 04.04.2012 - BVerwG 4 C 8.09 und BVerwG 9.09, 1.10 - BVerwG 6.10 - (09.04.2012)
Das Bundesverwaltungsgericht erklärt Nachtflüge am Frankfurter Flughafen weiterhin für unzulässig. Die Regelung im Planfeststellungsbeschluss genügt den besonderen Anforderungen an den Nachtlärmschutz der Bevölkerung nicht.
 
Legendäres Bauvorhaben am Kudamm (09.04.2012)
 
Schlecker-Transfergesellschaft gescheitert (09.04.2012)
Nun werden die 11.000 betroffenen Schlecker-Beschäftigten ihre schriftliche Kündigung vom Insolvenzverwalter aus sogenannten "betriebsbedingten Gründen" erhalten. Den betroffenen Arbeitnehmern ist zu empfehlen, gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen, da andernfalls die Kündigung wirksam wird.
 
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Az.: C-586/10, Befristete Arbeitsverträge (22.03.2012)
 
EGMR, Urteil 28274/08 (Az.) vom 21.07.2011 - „Whistleblower“-Fall (27.09.2011)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied heute, dass die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber gegen die Menschrechtskonvention verstößt und eine Verletzung der Meinungsfreiheit darstellt.
 
BVerwG: Terminierung - BBI (19.07.2011)
 
BGH, Urteil VIII ZR 317/10 vom 6. Juli 2011 – Kündigung wegen Eigenbedarfs (07.07.2011)
Der Vermieter muss bei der Kündigung wegen Eigenbedarfs lediglich darstellen, für welche Person die Wohnung benötigt wird, und welches Interesse diese Person an der Erlangung der Wohnung hat. Zudem ist es nicht erforderlich, Umstände, die dem Mieter bereits zuvor mitgeteilt wurden oder die ihm sonst bekannt sind, im Kündigungsschreiben zu wiederholen.
 
Kanzlei Hubrich & Kollegen jetzt bei Facebook (03.07.2011)
 
Wie man als Mieter bei einer Mietminderung vorgeht (27.05.2011)
Sie haben in Ihrer Wohnung einen Mangel entdeckt und meinen es sei Sache der Vermieters, diesen zu beseitigen?
 




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