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Kompetenzen

 

Innovativ, Interdisziplinär, International

Wir erbringen mit unserem jungen dynamischen Team ausgewählter Experten spezialisierte juristische Dienstleistungen auf dem höchsten im Markt erhältlichen Niveau. Um in jedem Einzelfall eine optimale Beratung und Vertretung zu gewährleisten, setzen wir auf verschiedene Persönlichkeiten mit herausragender fachlicher Expertise, Fremdsprachenkenntnissen und Auslandserfahrung. Wir verfolgen einen interdisziplinären Ansatz in den wesentlichen wirtschaftsrechtlichen Gebieten und deren Querschnittsmaterien. Oberstes Ziel ist, das Geschäft unserer Mandanten gründlich zu verstehen, um unsere Leistung optimal auf die Lösung ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen ausrichten zu können. Im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit steht in jedem Fall die umfassende Aufklärung des Sachverhalts, die ausführliche Analyse der Rechtslage, die Abwägung der Risiken und Chancen sowie die Absprache der Strategie und Taktik mit dem Ziel des langfristigen Erfolgs unserer Mandanten. Management und Recht werden durch uns zum gegenseitigen Nutzen miteinander ins Gespräch gebracht; wir orientieren uns dabei an den Bedürfnissen der regionalen und unternehmerischen Praxis. Das Recht soll nicht als Hindernis, sondern als Chance verstanden werden, sich durch Ausnutzen der vorhandenen Gestaltungsspielräume positiv von den Wettbewerbern abzuheben und damit attraktiv für Investoren, Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und andere Geschäftspartner zu sein. Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir einen Leitfaden zur modernen Unternehmensführung, der sich der optimalen Synthese der Bereiche Recht, Steuern, Finanzierung, Kommunikation, Management und Haftung widmet. Auf diese Weise haben wir uns nachhaltige, von gegenseitigem Vertrauen geprägte Beziehungen zu einem Kreis namhafter Unternehmen aus dem In- und Ausland und zu zahlreichen Brandenburger Kommunen aufbauen können. Unsere zielgerichtete und praxisorientierte Herangehensweise soll Sie in Ihrer Tätigkeit unterstützen!
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Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 04.04.2012 - BVerwG 4 C 8.09 und BVerwG 9.09, 1.10 - BVerwG 6.10 - (09.04.2012)
Das Bundesverwaltungsgericht erklärt Nachtflüge am Frankfurter Flughafen weiterhin für unzulässig. Die Regelung im Planfeststellungsbeschluss genügt den besonderen Anforderungen an den Nachtlärmschutz der Bevölkerung nicht.
 
Legendäres Bauvorhaben am Kudamm (09.04.2012)
 
Schlecker-Transfergesellschaft gescheitert (09.04.2012)
Nun werden die 11.000 betroffenen Schlecker-Beschäftigten ihre schriftliche Kündigung vom Insolvenzverwalter aus sogenannten "betriebsbedingten Gründen" erhalten. Den betroffenen Arbeitnehmern ist zu empfehlen, gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen, da andernfalls die Kündigung wirksam wird.
 
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Az.: C-586/10, Befristete Arbeitsverträge (22.03.2012)
 
EGMR, Urteil 28274/08 (Az.) vom 21.07.2011 - „Whistleblower“-Fall (27.09.2011)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied heute, dass die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber gegen die Menschrechtskonvention verstößt und eine Verletzung der Meinungsfreiheit darstellt.
 
BVerwG: Terminierung - BBI (19.07.2011)
 
BGH, Urteil VIII ZR 317/10 vom 6. Juli 2011 – Kündigung wegen Eigenbedarfs (07.07.2011)
Der Vermieter muss bei der Kündigung wegen Eigenbedarfs lediglich darstellen, für welche Person die Wohnung benötigt wird, und welches Interesse diese Person an der Erlangung der Wohnung hat. Zudem ist es nicht erforderlich, Umstände, die dem Mieter bereits zuvor mitgeteilt wurden oder die ihm sonst bekannt sind, im Kündigungsschreiben zu wiederholen.
 
Kanzlei Hubrich & Kollegen jetzt bei Facebook (03.07.2011)
 
Wie man als Mieter bei einer Mietminderung vorgeht (27.05.2011)
Sie haben in Ihrer Wohnung einen Mangel entdeckt und meinen es sei Sache der Vermieters, diesen zu beseitigen?
 




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