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Hubrich Rechtsanwälte - Willkommen
Internationale Wirtschaftsrechtskanzlei
Der Gerechtigkeit näher.
Willkommen auf den Seiten der Rechtsanwaltskanzlei Hubrich und Kollegen. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Tätigkeit, die vor allem in der wirtschaftsrechtlichen Beratung und Vertretung von Kommunen (Regionen), Privatpersonen und Unternehmen ihren Schwerpunkt findet. Als bewusst kleine Einheit von Spezialisten bieten wir unseren Mandanten persönlich und auf Grundlage einer angemessenen Kostenstruktur juristische und wirtschaftliche Lösungen auf dem höchsten im Markt erhältlichen Niveau.
Sitz der Kanzlei ist Berlin; wir unterhalten qualitativ hochwertige Kooperationen mit Kanzleien der Russischen Föderation und sind vertretungsberechtigt vor allen deutschen Gerichten, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Beratungssprachen sind Deutsch, Englisch, Französisch und Russisch.
Wenn Sie noch nicht zu unseren Mandanten zählen, soll unsere Internetpräsenz Sie mit dem vertraut machen, was uns von Wettbewerbern unterscheidet:
Neben der rechtsgebietsübergreifenden Beratung und Vertretung für Einzelpersonen managen wir mit unserer externen Rechtsabteilung vor allem Kommunen, Regionen und Unternehmen. Unser Ansatz ist von der Einsicht der zunehmenden unmittelbaren Einflussgewinnung des Rechts auf die tägliche Arbeit, das operative Handeln und die strategische Ausrichtung unserer Mandanten geprägt. Die sich dynamisch verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler, supranationaler und internationaler Ebene erfordern eine kontinuierliche Überprüfung der Finanz-, Kommunikations- und Organisationsverfassung bei unseren Mandanten, die regelmäßig die Notwendigkeit von Anpassungen offenbart, um wettbewerbsfähig zu bleiben oder wieder zu werden. Unsere Kanzleimaxime leitet sich von dem Grundsatz ab, dass jede unternehmerische Entscheidung mit Bedeutung für die weitere Entwicklung der Gesellschaft mit einem interdisziplinären Ansatz optimiert werden kann.
Insbesondere im deutschen Mittelstand bestehen jedoch nach wie vor erhebliche Vorbehalte gegen die Einbindung von Juristen in den Prozess der präventiven oder gestaltenden Entscheidungsfindung. Allzu oft wurden wir in der Vergangenheit erst eingeschaltet, wenn bereits konkrete Konflikte oder Streitigkeiten aufgetreten sind, so dass unser Vorgehen bereits von Anfang an nur reaktiv und verteidigend sein konnte. Die zunehmend komplexeren Vorgaben der Gesetzgeber für das Management lassen es aus unserer Sicht unverzichtbar erscheinen, bei der Planung, Vorbereitung und Umsetzung kommunalpolitischer und unternehmerischer Entscheidungen ökonomische und juristische Überlegungen gleichermaßen einfließen zu lassen und unter besonderer Berücksichtigung finanzieller und kommunikativer Aspekte zu einer auf die individuellen Verhältnisse der Kommune, der Region oder des Unternehmens abgestimmten Strategie zu vereinen.
Dabei denken und handeln wir nicht in starren Rechtsgebietsgrenzen. Als unabhängige Berater und Vertreter sehen wir uns in der Pflicht, unsere Mandanten rechtsgebietsübergreifend vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern. Dieses Ziel kann nach unserer Überzeugung nicht durch sinnloses Prozessieren erreicht werden, sondern vielmehr durch die strategische Optimierung der jeweiligen Mandantenstruktur. Dies hat den großen Vorteil, dass wir gemeinsam die Weiterentwicklung der Kommune oder des Unternehmens betreiben können. Uns ist immer an einer langfristigen Zusammenarbeit gelegen und wir verschwenden weder Ihre noch unsere Energie für kurzfristige Erfolgserlebnisse. Deshalb sind wir stets bemüht, Mandanten zu finden, die zu uns passen.
Die von uns vertretenen Rechtsgebiete setzen in der modernen Industriegesellschaft die wirtschaftsprivatrechtlichen und wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen für jede Kommune und jedes Unternehmen. Auf Wunsch beraten wir selbstverständlich vor Ort. Nur dadurch ist sichergestellt, dass keinerlei Zeit- und Informationsverluste entstehen. In den allermeisten Fällen gelingt es uns, von Anfang an auf die Vermeidung kostspieliger Auseinandersetzungen vor Gericht hinzuwirken und dadurch wirklichen Mehrwert für unsere Mandanten zu schaffen. Unsere Mandanten haben den Vorteil, weder zusätzliche Personal- oder Raumkosten noch Literatur, Datenbanken, Zeitschriften etc. zu benötigen, um in den Genuss einer exzellenten Rechtsberatung zu gelangen. Aufgrund unseres auf die spezifischen Mandanteninteressen zugeschnittenen Kompetenz- und Organisationsportfolios gelingt es uns stets, die anfallenden Aufgaben schnell und zuverlässig innerhalb des vereinbarten Zeitraums zu erledigen. Wir sind stets bemüht, unseren Mandanten transparent und überschaubar alle Fragen aus einer Hand zu beantworten. Sollte dies einmal nicht gelingen, greifen wir auf ein über die Jahre geschaffenes Netz von erprobten Managern und Rechtsanwaltskanzleien aus dem In- und Ausland zurück.
Selbstverständlich stehen wir den von uns betreuten Unternehmen und Kommunen zuverlässig und kostengünstig zur Verfügung - telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder im direkten Gespräch. Dabei sehen wir uns nicht als Konkurrenz der gegebenenfalls vorhandenen internen Rechtsabteilung, sondern als deren sinnvolle Ergänzung. Sie finden unser Team mindestens ebenso häufig vor Ort wie in den Kanzleiräumen. Nach unserer Ansicht ist die unmittelbare Kommunikation trotz stetig fortschreitender Technik die effektivste Form der Rechts- und Wirtschaftsberatung. Nur so ist es möglich, dass Recht und Wirtschaft wirklich zusammen finden und keine Reibungsverluste entstehen.
Das vorbeschriebene Leistungsportfolio kombinieren wir mit der Beratung und Vertretung von Privatmandanten, da wir uns nicht allein als Wirtschaftsrechtskanzlei verstehen. Gerade der Einzelne kann in besonderer Weise davon profitieren, dass unser Arbeitsschwerpunkt in der Lösung wirtschaftsrechtlicher Problemkonstellationen liegt. Denn die oft wochenlangen Recherchen für ein vielschichtiges Großmandat führen zu einer gesteigerten Sensibilität für Detailfragen und zu einem beschleunigten Erfahrungszuwachs. Auf Grundlage eines umfassenden Verständnisses Ihrer konkreten Bedürfnisse dienen wir Ihnen mit einem Höchstmaß an individueller Beratung jederzeit als kompetente Ansprechpartner.
Treten Sie mit uns in Verbindung und nutzen Sie unsere erstklassige Expertise, Erfahrung und den umfassenden Service, der notwendig ist, um auch Ihnen zum Erfolg zu verhelfen - national und international. Greifen Sie auf unsere enge Verbindung zu den von uns vertretenen Branchen sowie zu Forschung und Lehre zurück. Nutzen Sie unsere internationale Ausrichtung durch unser multinationales Team und ziehen Sie die Vorteile aus unserem Netzwerk zu sorgfältig ausgewählten Korrespondenzkanzleien aus dem In- und Ausland.
Unsere Rechtsanwälte, Juristen und wissenschaftlichen Mitarbeiter sind Absolventen der Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland, der Russischen Föderation und Bosniens. Sie zeichnen sich durch Entschlossenheit, Leidenschaft und Verantwortungsbewusstsein aus und werden höchsten Standards gerecht. Dadurch ist es uns gelungen, schnell eine außergewöhnliche Marktposition zu erreichen. Dieser Erfolg beruht ganz wesentlich auf der Qualität und dem Engagement unseres jungen Teams. Lassen Sie uns diese Erfolgsgeschichte gemeinsam fortschreiben und legen Sie Ihr Vertrauen in die Hände eines jungen, dynamischen und hochqualifierten Teams, das bereit ist, für Ihr Recht zu kämpfen.
Wir laden Sie ein, auf den folgenden Seiten mehr über uns zu erfahren. Falls Sie die gewünschten Informationen dennoch hier nicht finden sollten, würden wir uns freuen, wenn Sie sich mit uns in einem persönlichen Gespräch oder per E-Mail in Verbindung setzen würden.
Herzlichst
Ihr Kanzleiteam
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Aktuelles
| Schlecker-Transfergesellschaft gescheitert (09.04.2012) |
Nun werden die 11.000 betroffenen Schlecker-Beschäftigten ihre schriftliche Kündigung vom Insolvenzverwalter aus sogenannten "betriebsbedingten Gründen" erhalten. Den betroffenen Arbeitnehmern ist zu empfehlen, gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen, da andernfalls die Kündigung wirksam wird. |
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| EGMR, Urteil 28274/08 (Az.) vom 21.07.2011 - „Whistleblower“-Fall (27.09.2011) |
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied heute, dass die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber gegen die Menschrechtskonvention verstößt und eine Verletzung der Meinungsfreiheit darstellt. |
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| BGH, Urteil VIII ZR 317/10 vom 6. Juli 2011 – Kündigung wegen Eigenbedarfs (07.07.2011) |
Der Vermieter muss bei der Kündigung wegen Eigenbedarfs lediglich darstellen, für welche Person die Wohnung benötigt wird, und welches Interesse diese Person an der Erlangung der Wohnung hat. Zudem ist es nicht erforderlich, Umstände, die dem Mieter bereits zuvor mitgeteilt wurden oder die ihm sonst bekannt sind, im Kündigungsschreiben zu wiederholen. |
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Statistik:
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| online: | 1 | | heute: | 11 | | gestern: | 22 | | gesamt: | 14274 |
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