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Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handels- und Gesellschaftsrecht erfordert höchstes Know-how, strukturelles Denken, Denken in großen Zusammenhängen, Analyse der komplexen Rechts- und Sachfrage auf ihren Kern hin und nicht zuletzt ein faires Verfahren gegenüber allen Beteiligten.
Im gesamten Bereich des Handelsrechts steht naturgemäß das Vertragsrecht im Vordergrund. Bei zahlreichen Verträgen im Bereich des Handelsrechts - insbesondere etwa bei Allgemeinen Einkaufs- und Verkaufsbedingungen, Qualitätssicherungsvereinbarungen, Abrufverträgen, Forschungs- und Entwicklungsverträgen, Zusammenarbeitsverträgen (Joint Venture), Vertriebsverträgen, Lizenzverträgen, einschließlich Leasing, Factoring etc. - ist es von extremer Wichtigkeit, dass wir mit Kaufleuten und Technikern ein Team bilden, um die anstehenden technischen und kommerziellen Risiken verlässlich zu beherrschen. Hinzu kommt unser Wissen um die Tatsache, dass das Vertragsrecht von der Exaktheit der deutschen Sprache lebt. Es geht immer um das richtige Wort, den zutreffenden Begriff und die klare Aussage, um den Willen des Mandanten und den Willen beider Parteien zu formulieren. Selbstverständlich können wir mittlerweile auch auf unsere Expertise im Bereich des internationalen Vertragsrechts verweisen. Es gibt heutzutage kaum ein Unternehmen, welches nicht im Ausland tätig wird. Neben Kenntnissen des IPR und der jeweiligen Tendenz einer Rechtsvereinheitlichung (UN-Kaufrecht) war es daher durchaus hilfreich, dass sich unsere Kanzlei bereits in mehreren Fällen darum bemührt hat, die Import- und Exportfinanzierung nachzuvollziehen.
Im Bereich des Gesellschaftsrechts weist die Globalisierung die Richtung, auch für den mittelständischen Mandanten ist diese Wegmarke zu beachten. Wir sprechen die gleiche Sprache wie Unternehmer, denken unternehmerisch, sind nicht der Statik der Juristerei verhaftet und finden operative Antworten. Es ist zwar die vornehmste Aufgabe der Wissenschaft, neue Fragen zu stellen. Unsere Antworten erheben jedoch den Anpruch in der Praxis zu tragen. Die Gründung einer GmbH, welche für Existenzgründer strukturiert wird, ist häufig der Anfang; umfangreiches und spezialisiertes Wissen, welches dann bei der Beratung einer AG oder eines Konzerns erforderlich ist, rundet unser Profil ab. Notwendigerweise mischt sich in diesem Bereich das Steuerrecht mit dem Gesellschaftsrecht, das Bilanzrecht eingeschlossen.
Unabhängig von der Frage, ob ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft, eine juristische Person des Privatrechts oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts an uns herantritt, bieten wir unter Verweis auf bestehende Rechte, Pflichten und Haftungsrisiken eine erstklassige Analyse und versuchen stets, auf eine Optimierung Ihrer und der Interessen ihrer Gesellschaft hinzuwirken. Unsere Leistung umfasst hier gleichermaßen die Vertretung bei der Durchsetzung streitiger Ansprüche aus wirtschaftlicher Tätigkeit vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Mit dem Ziel einer effizienten und unternehmerisch orientierten Lösung besteht engste Zusammenarbeit mit Spezialisten anderer betroffener Fachgebiete. Kontaktieren Sie uns also, wenn Sie Fragen zur Rechtswahl bei der Gesellschaftsgründung, zu Wachstums- oder Brückenfinanzierung, Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung, zu Gestaltung, Ausarbeitung, Änderung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen haben oder einfach nur einen neuen Anstellungsvertrag für Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter verwenden möchten. Wir sind auch gern behilflich, wenn es Ihnen um die Einrichtung von Beiräten und Aufsichtsräten, die Erstellung von Geschäftsordnungen oder die Beratung von Geschäftsführern, Vorständen, Beiräten/Aufsichtsräten und Gesellschaftern geht. Auch mit der Vorbereitung und beratenden Begleitung von Gesellschafterversammlungen können Sie uns ebenso mandatieren wie mit der Wirksamkeitsprüfung von Beschlüssen und der Einleitung eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens. Oder haben Sie Fragen zur Kapitalerhöhung oder -herabsetzung, Gesellschafterdarlehen, Rangrücktritt etc.? Bei geplanten Börsengängen/Pre-IPO-Finanzierungen sind wir ebenso der richtige Ansprechpartner wie bei der Umwandlung von Gesellschaften, Unternehmenszusammenschlüssen und Mergers & Acquisitions (M&A).
Hervorzuheben bleibt, dass Sie uns insbesondere - und hier mit Verweis auf unsere Expertise in den anderen Schwerpunktbereichen - auch bei Firmenkauf und Kauf von Unternehmensbeteiligungen, Besteuerung des Unternehmenskaufs und ggf. Liquidation und Auseinandersetzung derselben sowie bei Unternehmensnachfolgeregelungen mandatieren können.
Unternehmerische Aktivitäten benötigen einen Rahmen, der die rechtlichen Beziehungen nach innen und außen regelt. Diesen Rahmen bildet die jeweilige Rechtsform, innerhalb derer die unternehmerische Tätigkeit ausgeübt wird. Dabei gibt es im Grundsatz zwei Rechtsformtypen, die Personengesellschaft einerseits und die Kapitalgesellschaft andererseits. Welcher Rechtsformtyp bzw. welche konkrete Rechtsform im Einzelfall die beste ist, entscheidet sich nach einer Vielzahl von Kriterien. Ein wesentliches Kriterium ist das deutsche Steuerrecht. Dabei ist wichtig, dass das deutsche Steuerrecht keine Besteuerungsneutralität kennt. Vielmehr wird nach wie vor zwischen dem Besteuerungssystem der Personengesellschaft einerseits und dem der Kapitalgesellschaft andererseits unterschieden. Bei den Personengesellschaften gilt ertragssteuerlich das Durchgriffsprinzip bzw. Transparenzprinzip, wonach durch die Gesellschaft hindurch auf den Gesellschafter durchgegriffen und nur dieser besteuert wird. Bei der Kapitalgesellschaft gilt das Trennungsprinzip, wonach strikt zwischen der Ebene der Gesellschaft und der der Gesellschafter unterschieden wird und beide Ebenenen der Besteuerung unterliegen. Nur für Zwecke der Gewerbesteuer wird sowohl bei Personen- als auch bei Kapitalgesellschaften der Gewerbebetrieb als solcher der Besteuerung unterworfen. Folge der unterschiedlichen Behandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften sind unterschiedliche Steuerbelastungen auf der Ebene der Gesellschaft und/oder deren Gesellschafter. Die Höhe des Belastungsunterschieds ist dabei nicht einheitlich, sondern v om Einzelfall abhängig, etwa der Art der Finanzierung des Unternehmens oder etwaigen Tätigkeitsvergütungen und Versorgungszusagen an Gesellschafter.
Immobilienwirtschaftsrecht
Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum Steuerrecht ergeben sich insbesondere im Zusammenhang mit einkommen-, umsatz-, sowie erbschaft- und schenkungsteuerrechtlichen Fragestellungen. Hinzu kommen gewerbesteuerliche, grundsteuerliche und grunderwerbsteuerliche Probleme, die Kapitalertragsteuer und die Zweitwohnungsteuer. Auch die Eigenheimzuláge wirft in der Praxis etliche Fragen auf. Der Beratungsbedarf nach steuerlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien ist sehr hoch und stellt regelmäßig einen wichtigen Bereich für Steuerberater dar.
Das Bundesverwaltungsgericht erklärt Nachtflüge am Frankfurter Flughafen weiterhin für unzulässig. Die Regelung im Planfeststellungsbeschluss genügt den besonderen Anforderungen an den Nachtlärmschutz der Bevölkerung nicht.
Nun werden die 11.000 betroffenen Schlecker-Beschäftigten ihre schriftliche Kündigung vom Insolvenzverwalter aus sogenannten "betriebsbedingten Gründen" erhalten. Den betroffenen Arbeitnehmern ist zu empfehlen, gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen, da andernfalls die Kündigung wirksam wird.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied heute, dass die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber gegen die Menschrechtskonvention verstößt und eine Verletzung der Meinungsfreiheit darstellt.
Der Vermieter muss bei der Kündigung wegen Eigenbedarfs lediglich darstellen, für welche Person die Wohnung benötigt wird, und welches Interesse diese Person an der Erlangung der Wohnung hat. Zudem ist es nicht erforderlich, Umstände, die dem Mieter bereits zuvor mitgeteilt wurden oder die ihm sonst bekannt sind, im Kündigungsschreiben zu wiederholen.