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BVerwG: Terminierung - BBI

 

Bundesverwaltungsgericht: Mündliche Verhandlung zum Planergänzungsbeschluss –                                     Flughafen Berlin-Schönefeld

Die mündlichen Verhandlungen über die Klagen der Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren und Schulzendorf sowie 40 Anwohnern sind auf den 20.09. und den 21.09.2011 terminiert worden. Gegenstand wird u.a. eine weitere Beschränkung des Nachtflugbetriebs sein.

Quelle: BVerwG (Pressemitteilung Nr. 60/2011 vom 19.07.2011)



Übersicht Übersicht: Aktuelles


BGH, Urteil VIII ZR 317/10 vom 6. Juli 2011 – Kündigung wegen Eigenbedarfs  zurueck: BGH, Urteil VIII ZR 317/10 vom 6. Juli 2011 – Kündigung wegen Eigenbedarfs vor: EGMR, Urteil 28274/08 (Az.) vom 21.07.2011 - „Whistleblower“-Fall EGMR, Urteil 28274/08 (Az.) vom 21.07.2011 - „Whistleblower“-Fall


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Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 04.04.2012 - BVerwG 4 C 8.09 und BVerwG 9.09, 1.10 - BVerwG 6.10 - (09.04.2012)
Das Bundesverwaltungsgericht erklärt Nachtflüge am Frankfurter Flughafen weiterhin für unzulässig. Die Regelung im Planfeststellungsbeschluss genügt den besonderen Anforderungen an den Nachtlärmschutz der Bevölkerung nicht.
 
Legendäres Bauvorhaben am Kudamm (09.04.2012)
 
Schlecker-Transfergesellschaft gescheitert (09.04.2012)
Nun werden die 11.000 betroffenen Schlecker-Beschäftigten ihre schriftliche Kündigung vom Insolvenzverwalter aus sogenannten "betriebsbedingten Gründen" erhalten. Den betroffenen Arbeitnehmern ist zu empfehlen, gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen, da andernfalls die Kündigung wirksam wird.
 
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Az.: C-586/10, Befristete Arbeitsverträge (22.03.2012)
 
EGMR, Urteil 28274/08 (Az.) vom 21.07.2011 - „Whistleblower“-Fall (27.09.2011)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied heute, dass die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber gegen die Menschrechtskonvention verstößt und eine Verletzung der Meinungsfreiheit darstellt.
 
BVerwG: Terminierung - BBI (19.07.2011)
 
BGH, Urteil VIII ZR 317/10 vom 6. Juli 2011 – Kündigung wegen Eigenbedarfs (07.07.2011)
Der Vermieter muss bei der Kündigung wegen Eigenbedarfs lediglich darstellen, für welche Person die Wohnung benötigt wird, und welches Interesse diese Person an der Erlangung der Wohnung hat. Zudem ist es nicht erforderlich, Umstände, die dem Mieter bereits zuvor mitgeteilt wurden oder die ihm sonst bekannt sind, im Kündigungsschreiben zu wiederholen.
 
Kanzlei Hubrich & Kollegen jetzt bei Facebook (03.07.2011)
 
Wie man als Mieter bei einer Mietminderung vorgeht (27.05.2011)
Sie haben in Ihrer Wohnung einen Mangel entdeckt und meinen es sei Sache der Vermieters, diesen zu beseitigen?
 




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