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Telefon: 030 47004445
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Bau- und Immobilienrecht

 

Sehr geehrte Bauunternehmer, Bauherren, Bauingenieure, Architekten, Handwerker, Investoren, Projektentwickler, Immobiliengesellschafter- und Wohnungsverwalter, Finanzdienstleister,   Handwerksbetriebe, Bauträger, Poliere, Gerätefahrer, Maurer, Installateure, Monteure und Bauleiter,    

wir beherrschen das Baurecht von A wie Abnahme bis Z wie Zuschlagserteilung. Uns ist bewusst, dass neben reichlicher Erfahrung eine Fülle an Kenntnissen, insbesondere auch bautechnischer und baukaufmännischer Art, für eine bestmögliche Bearbeitung von Baurechtsfällen zwingend erforderlich ist. Für uns bestimmt nicht der Schreibtisch allein den Arbeitsalltag. Sie finden uns ebenso auf der Baustelle, in Baucontainern, Baubüros, Werkstätten oder auf den Gerüsten. Nach unserem Verständnis ist eine andere Art des Umgangs des Bauanwalts mit seinen Klienten und den entsprechenden Fällen nicht möglich. Ohne Vorortkenntnisse sind weder Bauwerk noch Bauleistung einschätzbar. Mit dieser Berufsauffassung sind wir in Berlin und Brandenburg mittlerweile zu einer der führenden Baurechtskanzleien geworden. Uns mandatieren Unternehmer, Projektentwicklungs- und Immobiliengesellschaften, Finanzdienstleistungsunternehmen, private Investoren und Bauherren, Handwerksbetriebe, kommunale Bauträger,  Bauingenieure, Architekten, Bauträger, private und öffentliche Immobilien- und Wohnungsverwaltungen ebenso wie Poliere, Gerätefahrer, Maurer, Installateure, Monteure oder Bauleiter.

Unsere Beratungstätigkeit beginnt schon bei der Auswahl, der umfassenden Analyse und Bewertung von Akquisitionsobjekten und reicht von der konzeptionellen Phase der Projektentwicklung über die Ausarbeitung und Verhandlung von Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträgen, sowie von Generalübernehmer- bzw. Generalunternehmer-Bauverträgen über die Beratung während der Bauausführung, die Beendigung von Vertragsverhältnissen bis hin zum Gewährleistungsmanagement. Wir lösen für Sie die in den Bereichen Entwicklung, Planung, Bauen und Finanzierung auftretenden Rechtsprobleme und führen für Sie die streitige Auseinandersetzung vor Gericht. In Verhandlungen mit Behörden, Investoren und Dritten erarbeiten wir Lösungen zur Gewährleistung störungsfreier Planungsabläufe und Genehmigungsverfahren. Dabei betreuen wir Bauvorhaben jeder Größenordnung für Auftraggeber oder für Auftragnehmer.

Hervorheben möchten wir, dass unser baurechtliches Fundament zusätzlich durch die von uns erworbene sachgebietsübergreifende wirtschaftsrechtliche Expertise gestützt wird. Jedem Bauunternehmer stellen sich schließlich jeden Tag auch arbeitsrechtliche, kreditrechtliche, handels- und gesellschaftsrechtliche, ggf. immobilienwirtschaftsrechtliche und wirtschaftssteuerliche Fragen. Auch strafrechtliche Berührungspunkte des Baurechts sind nicht selten. Bei uns bekommen Sie die Beratung und Vertretung aus einer Hand in sämtlichen für Sie relevanten Rechtsgebieten auf dem höchsten am Markt erzielbaren Niveau. 

Im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsobjekt Immobilie begleiten wir Sie bei der Projektentwicklung, bei Transaktionen und Finanzierungen. Wir betreuen den Erwerb und die Veräußerung von Berliner und Brandenburger Immobilien bzw. Portfolios, beraten bei der Strukturierung von Immobilienfonds, entwickeln komplexe Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien sowie Industrieareale, sorgen für die Projekt- und Privatfinanzierung öffentlicher Immobilienprojekte, beantworten Fragen zur Privatisierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, analysieren die Möglichkeit des Immobilienleasing, der Vermietung oder der Verpachtung gewerblicher Immobilien und sorgen für die notarielle Beurkundung größerer Transaktionen. Unsere Mandanten sind Fonds, Anleger, Banken, Investoren und Projektentwickler.

Russische Investoren (egal ob als natürliche oder juristische Person) unterstützen wir durch Informationen im Hinblick auf den Kauf, Verkauf oder die Vermierung von Immobilien, Grundstücken. Wir organisieren gern Informationsreisen in die Bundesrepublik, lassen Sie vom Flughafen abholen und begleiten Sie. Selbstverständlich stellen wir Ihnen von Anfang an einen Dolmetscher zur Seite. Wir unterstützen Sie notariell und rechtlich bei der Durchführung des Immobilienkaufs, bieten Ihnen juristische Konsultation betreffend des Immobilienwesens, eröffnen ein Bankkonto und helfen beim Abschluss der erforderlichen Versicherungen.

Nach dem Recht der Bundesrepublik können Ausländer ohne jegliche Begrenzungen sowohl Immobilien für den Privat- als auch für Unternehmensziele kaufen. Jede Immobilie muss in Deutschland im Grundbuch registriert werden. In diesem erhält man auch sämtliche Informationen darüber, wer der Eigentümer der Immobilie oder wie hoch deren Preis ist sowie Daten darüber, ob eventuell eine Verschuldung des Eigentümers vorhanden ist und wie der korrekte Grundriss der Immobilie aussieht. Sodann wird auf den Namen des Käufers ein entsprechendes Dokument erstellt, das mit einer Registrierungs- und Eintragsnummer versehen wird. Diese Informationen werden anschließend in eine Liste und in einen bestimmten Band des Grundbuchs eingetragen.  Verkauft werden kann eine Immobilie ausschließlich durch deren Eigentümer oder eine durch diesen notariell ermächtigte Person. In der Regel können wir dies für Sie nach entsprechender Bevollmächtigung für Sie übernehmen. Grundsätzlich gilt zu beachten, dass der Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis nicht mit dem Erwerb der Immobilie verbunden ist. Dennoch bestätigen unsere Erfahrungen, dass der Eigentumserwerb ein gewichtiges Argument hinsichtlich der Entscheidung über die Aufenthaltserlaubniserteilung bei deutschen Behörden ist, da aus diesem eine gewisse materielle Stabilität gefolgert werden kann. Immobilieneigentümer hab das Recht auf ein Visum für bis zu 90 Tage im Jahr. Personen mit geschäftlichen Kontakten können ein Business-Visum für sechs Monate beantragen, in besonderen Fällen auch für einen längeren Zeitraum. Nachdem ein Interessent ein Objekt gewählt hat und sich zu dessen Kauf entschließt, wird von uns ein Kaufvertrag aufgesezt, in dem detailliert alle Bedingungen und die gewählte Zahlungsform vereinbart werden. Die Unterschriftsleistung ist bei einem Notar zu erbringen, der die Interessen beider Seiten zu wahren hat. Er muss zumindest die auf dem Grundstück ggf. lastenden Schulden und andere Verpflichtungen eruieren. Er hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass die Maklerprovision ebenso wie alle sonstigen Ausgaben, die mit dem Grundbucheintrag verbunden sind, gedeckt sind. Nach Vertragsunterzeichnungdurch beide Seiten und voller Bezahlung aller Kosten, wird der Käufer zum Eigentümer der erworbenen Immobilie. Der beauftragte Notar versendet sämtliche Unterlagen an das Grundbuchamt. Innerhalb der nächsten zwei Monate erhält der Käufer eine Abschrift des Grundbucheintrags des erworbenen Objekts. Nach erfolgtem Eigentumserwerb hat in der Bundesrepublik jeder Eigentümer das Recht, seine Immobilie zu vermieten. Dazu ist erforderlich, einen Mietvertrag mit dem jeweiligen Mieter abzuschließen. Der Mieter bezahlt in der Regel dem Vermieter des Objekts eine Kaution i.H.v. 2-3 Mieten. Die Zahlung dieser Summe verfolgt den Zweck, Verlusten im Falle einer beim Mieter eintretenden Zahlungsunfähigkeit zu kompensieren.  
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Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 04.04.2012 - BVerwG 4 C 8.09 und BVerwG 9.09, 1.10 - BVerwG 6.10 - (09.04.2012)
Das Bundesverwaltungsgericht erklärt Nachtflüge am Frankfurter Flughafen weiterhin für unzulässig. Die Regelung im Planfeststellungsbeschluss genügt den besonderen Anforderungen an den Nachtlärmschutz der Bevölkerung nicht.
 
Legendäres Bauvorhaben am Kudamm (09.04.2012)
 
Schlecker-Transfergesellschaft gescheitert (09.04.2012)
Nun werden die 11.000 betroffenen Schlecker-Beschäftigten ihre schriftliche Kündigung vom Insolvenzverwalter aus sogenannten "betriebsbedingten Gründen" erhalten. Den betroffenen Arbeitnehmern ist zu empfehlen, gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen, da andernfalls die Kündigung wirksam wird.
 
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Az.: C-586/10, Befristete Arbeitsverträge (22.03.2012)
 
EGMR, Urteil 28274/08 (Az.) vom 21.07.2011 - „Whistleblower“-Fall (27.09.2011)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied heute, dass die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber gegen die Menschrechtskonvention verstößt und eine Verletzung der Meinungsfreiheit darstellt.
 
BVerwG: Terminierung - BBI (19.07.2011)
 
BGH, Urteil VIII ZR 317/10 vom 6. Juli 2011 – Kündigung wegen Eigenbedarfs (07.07.2011)
Der Vermieter muss bei der Kündigung wegen Eigenbedarfs lediglich darstellen, für welche Person die Wohnung benötigt wird, und welches Interesse diese Person an der Erlangung der Wohnung hat. Zudem ist es nicht erforderlich, Umstände, die dem Mieter bereits zuvor mitgeteilt wurden oder die ihm sonst bekannt sind, im Kündigungsschreiben zu wiederholen.
 
Kanzlei Hubrich & Kollegen jetzt bei Facebook (03.07.2011)
 
Wie man als Mieter bei einer Mietminderung vorgeht (27.05.2011)
Sie haben in Ihrer Wohnung einen Mangel entdeckt und meinen es sei Sache der Vermieters, diesen zu beseitigen?
 




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